Eventim wegen AC/DC Extra-Gebühren von Verbraucherzentrale abgemahnt

News am 19. Dezember 2014 von Ralf

acdc-deutschland-tour-2015Die Verbraucherzentrale NRW hat den Ticketverkäufer Eventim wegen den Extra-Gebühren beim AC/DC Vor-Vorverkauf abgemahnt.

Dabei wurde Eventim vor allem wegen der Bearbeitungsgebühr für den „Premium“-Versand und der fehlenden kostenlosen Zahlungsmöglichkeit beim Vor-Vorverkauf kritisiert. Wir hatten auch über die plötzlich erhöhten Gebühren beim Kauf von Tickets für die AC/DC-Tour 2015 im Rahmen des „Ticketalarm“ mit anschließender Reservierung der Karten berichtet. Eventim zeigt sich vom Unmut der Kunden und der Abmahnung der Verbraucherzentrale „überrascht“.

Update 22.12.: Wer seine Sondergebühren vom AC/DC Vor-Vorverkauf zurückfordern möchte, kann bei der Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief herunterladen. Eine offizielle Stellungnahme von Eventim gibt es noch nicht…

Hier der Link zum PDF: www.vz-nrw.de/mediabig/232260A.pdf

In einer öffentlichen Meldung (hier nachzulesen) hat die Verbraucherzentrale NRW Details der abgemahnten Gebührenstrukturen dargestellt. Wer bei der Ticket-Reservierung am Samstag gebucht hat, dem wurden bei der Bezahlung für beide Varianten (Zahlung per Lastschrift und Kreditkarte) Gebühren von bis zu 8,72 Euro berechnet.

Das ist unzulässig. Denn Verbrauchern muss stets eine unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eröffnet werden. heißt es im Text der Verbraucherzentrale.

Der zweite Punkt betrifft die Bearbeitungsgebühr für den Versand. Wer vier Tickets reservierte, musste für den zwingenden „Premiumversand“ 29,90 Euro zahlen. Wie schon in unserem Artikel vermutet, war dabei offenbar nur der Preis „premium“. In den sozialen Netzwerken tauchen die ersten Beschwerden auf, dass die Karten einfach als normaler Brief mit 60 Cent frankiert angekommen sind.

Fazit der Verbraucherzentrale NRW:

Hinsichtlich der Zahlungsgebühren spricht das Gesetz eine klare Sprache. Alarm-Bucher können die zu Unrecht kassierten Entgelte von Eventim zurückfordern.

Diesen Aufwand kann sich sparen, wer seine AC/DC-Tickets erst im regulären Vorverkauf geordert hat. Denn dort verzichtet Eventim auf die Abzock-Entgelte.

Wie genau man die Gebühren zurückfordern kann, werden wir hier noch ergänzen, wenn uns diese Informationen vorliegen.

Auch das Branchenblatt „musikmarkt“ berichtet in einer aktuellen Meldung über die erhöhten Gebühren beim AC/DC Vor-Vorverkauf. Eine kurze vorläufige Stellungnahme vom Eventim ist dort auch enthalten (eine ausführliche soll folgen):

„Wir bedauern die Vorwürfe der Verbraucherzentrale, da die Gebühren aus unserer Sicht im Rahmen des öffentlichen Vorverkaufs marktüblich und rechtskonform sind. Wir werden die Vorwürfe sorgfältig prüfen und ausführlich Stellung nehmen“ sagte ein Eventim Unternehmenssprecher.

Wir berichten über die weitere Entwicklung.

Update: Auch DerWesten berichtet in einem Artikel für die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW: „Eventim soll AC/DC-Fans beim Ticketverkauf abgezockt haben“ lautet da die Überschrift.

3 Kommentare zu “Eventim wegen AC/DC Extra-Gebühren von Verbraucherzentrale abgemahnt”

  1. Nummer 1: AC/DC Tour 2015 mit 9 Terminen in Deutschland – Vorverkauf ab 15.12.! sagt:

    […] Wer seine Sondergebühren vom AC/DC Vor-Vorverkauf zurückfordern möchte, kann bei der Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief herunterladen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte Eventim wegen zu hoher Gebühren im Rahmen der Ticketreservierung abgemahnt. Wir berichteten hier und hier. […]

  2. Nummer 2: Tina sagt:

    Ich frage mich gerade, wie das dann werden soll, wenn zum Vorverkaufsstart die Karten sowieso 101,55 Euro gekostet haben (also wohl inklusive Premiumersandpreis !) und noch zuzüglich 3,90 Euro Normalversand. Sollte der überhöhte Premiumversand illegal sein, dann hätten ja die, die ihre Tickets vorreserviert hatten, einen billigeren Preis, als all jene, die erst zum Vorverkauf zugelangt haben !

  3. Nummer 3: Neue Kontingente für AC/DC Konzerte in Deutschland sagt:

    […] die “Rock or Bust World Tour” zu haben. Wir gehen eher davon aus, dass aufgrund der damaligen Abmahnung der Verbraucherzentrale, Ticket-Mogul Eventim Ticketkontingente zurückbehielt, um diese nun ‘legal’ für über […]

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