Endspurt: unterzeichnet Petition gegen die ‚GEMA Tarifreform 2013‘!

News am 25. April 2012 von Yoda

Ab 2013 plant die GEMA ein neues Gebührensystem. Kleinere und mittlere Clubs sollen dabei angeblich entlastet werden, das Gegenteil könnte aber der Fall sein.

Sollte die Reform durchgeführt werden, wäre deutschlandweit mit einem massiven Clubsterben zu rechnen, so die Kritiker.

Auch Festivalhopper.de unterstützt die Petition gegen die GEMA Tarifreform 2013.

Es könnte für die nationale Club- und Kulturszene einer der verheerendsten Einschnitte der Nachkriegsgeschichte werden, so erklingen die schärfsten Kritiker. Beispiele zeigen tatsächlich, dass auch kleinere und mittlere Clubs -auch bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt- keine Vergünstigungen sondern zum Teil erhebliche Mehrkosten zu erwarten haben. Für einen Club bis 200qm Größe würden sich die GEMA-Gebühren bei einem Eintrittspreis von 15Euro um 45% erhöhen, bei Clubs bis 600qm um 81%, bei mittleren Clubs und etwas höheren Eintrittspreisen ist man schnell bei Erhöhungen um 500%.

Wenn die Musik länger als fünf Stunden gepielt wird, käme eine weitere Erhöhung um 50% hinzu, auch der Wegfall von Nachlässen erhöhe weiter die Kosten, schreibt der DEHOGA Bundesverband (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Anm.d.Red.).

„Die GEMA-Gebühren für eine Abendveranstaltung mit Musik, die um 19:30Uhr beginnt, würden sich dann ab 0:30Uhr nochmals deutlich verteuern. Discotheken, deren Veranstaltungen in der Regel von 22 bis 5Uhr laufen, sind besonders betroffen. Ihnen drohen Erhöhungen von durchschnittlich 400 Prozent (6 Euro Eintritt, 200 qm Fläche) bis zu 1.400 Prozent (15 Euro Eintritt, 500 qm Fläche). Das ist definitiv existenzgefährdend. – aus der DEHOGA Pressemeldung

Auch Festivalveranstalter und Fans beziehen Stellung gegen das Vorhaben der GEMA, beispielsweise das PartySan Metal Open Air Festival (siehe Grafik rechts oben) oder bspw. im Wacken Forum, auch Schützenfeste sorgen sich. Ein konkretes Rechenbeispiel erreichte uns auch von den Kollegen aus der Distillery (Leipzig). Für den ältesten House- und Technoclub Ostdeutschlands würden die Kosten von 7.000€ auf 87.000€ im Jahr steigen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, GEMA, könnte in ihrem Vorhaben aber gestoppt oder zumindest gelenkt werden, sofern die Online-Petition  50.000 Unterstützer findet, denn dann müsste sich der Bundestag in einer öffentlichen Sitzung mit dem Sachverhalt beschäftigen. Es sieht ganz gut aus, denn 45.000 Unterzeichner haben sich bereits gefunden! 50.000 soll hier aber nicht als Grenze verstanden werden – umso mehr Unterstützer sich im Zeichnungszeitraum finden, desto mehr Nachdruck erhält die Forderung!

In vielen Foren und auch in der Presse regt sich schon massiver Protest, jeder kann helfen:

 

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3 Kommentare zu “Endspurt: unterzeichnet Petition gegen die ‚GEMA Tarifreform 2013‘!”

  1. Nummer 1: Anonymous sagt:

    […] […]

  2. Nummer 2: Ives sagt:

    Liebe Leute,
    das neue Gebührenmodell der Gema ist „Wucher“. Wucher ist strafbar und im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 138 B geregelt. Warum ist es Wucher?
    Wucher findet man immer dann, wenn eine Gebühr um mehr als 20 Prozent in einem Zeitraum von drei Jahren erhöht wird. Da die Gema ihre Gebühren um 400 Prozent erhöht, ist es rechtswidrig, selbst wenn es nach einem neuen Berechnungsmodell erfolgt, das angeblich zu mehr Gerechtigkeit verhelfen soll.
    Wir haben es hier mit einem asymetrischen Verhaltnis zu tun, sprich: einer ist der Stärkere, und das ist die Gema. Die Gema will ihre Preispolitik rücksichtslos durchsetzen. Im Gesetz heißt es: Wucher besteht, wenn jemand „durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
    Zwei Dinge sind gegeben: Ausbeutung der Zwangslage und auffälliges Missverhältnis der Leistung. Wucher ist strafbar: Entweder Geldstrafe oder eine
    Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren. Anscheinend kennen die Beschäftigten der Gema den Wucherparagrafen nicht. Hier hilft leider nur eine Klage mit Berufung auf Wucher.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Ives

  3. Nummer 3: Nina sagt:

    Stoppt den sinnlosen Gebührenzwang!!!!

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