Festivalbesuch für Minderjährige – der Muttizettel

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Minderjährige vom Festivalbesuch nicht ausgeschlossen, hier ein paar Regeln!

RIP-Samstag-Crowd-103Clubs, Partys und Festivals, überall wollen Minderjährige dabei sein. Besonders, wenn beispielsweise in einem Freundeskreis Minderjährige und schon Volljährige miteinander zu tun haben, können die Jüngeren oft nicht an den gleichen Aktivitäten teilnehmen.

Das gilt besonders für die Festivalsaison, wenn die älteren Freunde für ein ganzes Wochenende wegfahren und mit aufregenden Geschichten wiederkommen. Denn nicht nur auf den Festivalbühnen wird viel geboten. Auch Abseits, auf den Campingplätzen, ist so einiges los. Da werden viele Minderjährige erfinderisch und fragen sich, wie sie die strengen Jugendschutzregeln umgehen können.

Ein Umgehen der Bestimmungen ist völlig unnötig

Dass Jugendschutzbestimmungen ganz schön verwirrend sein können, zeigen die vielen Fragen zum Thema Jugendliche auf Festivals zum Beispiel bei Gutefrage.net. Nachfolgend also noch einmal ein paar generelle Hinweise.

Das Jugendschutzgesetz selbst hält keine besonderen Regelungen zu Konzerten und Festivals bereit. Auch handelt es sich bei diesen nicht um öffentliche Tanzveranstaltungen. Die Veranstalter haben allerdings die Bestimmungen zu Tabak und Alkohol einzuhalten. Sofern Jugendliche anwesend sind, gilt es auch die Lautstärkeregelungen zu beachten.

sputnik-publikumFür alle 16-Jährigen, die jetzt verunsichert sind: Die meisten Festivals erlauben euch den Zutritt.

Auf das With Full Force können beispielsweise alle ab 16 Jahren ohne erwachsene Begleitung gehen. Ansonsten muss euch ein Volljähriger begleiten und in Besitz eines „Muttizettels“ sein (kann man von dieser Seite ausdrucken). Einige Festivals verlangen zusätzlich, dass ihr das Festivalgelände, wenn ihr ohne Begleitung da seid, um Mitternacht wieder verlasst. Haben also Eltern Vertrauen in einen volljährigen Freund ihres noch minderjährigen Sprosses, dann steht dem Festivalbesuch inklusive Camping mit Freunden nicht viel entgegen.

Doch aufgepasst: Das Jugendschutzgesetz gilt natürlich auch auf den Campingplätzen, die sich abseits des Festivalgeländes immer mehr zu einer parallelen Partygesellschaft entwickelt haben. Auch hier müssen Jugendliche sich von Tabak und Alkohol fernhalten. Für Begleitpersonen gilt, dass sie dafür verantwortlich sind, dass sich der Minderjährige auch daran hält. Wie die Realität aussieht, wissen wir alle, deswegen lässt sich so manche Sorge der Eltern auch gut verstehen.

Wer es schwarz auf weiß haben möchte, der kann sich auf den Seiten des jeweiligen Festivals informieren. Die Veranstalter stellen auch Links auf ein fertiges Dokument zum Ausfüllen bereit. Hiermit können die Eltern dann einem vertrauenswürdigen Volljährigen die Aufsicht übertragen.

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